Allgemeine Geschäftsbedingungen - Datenschutzrichtlinie - Haagsche Stadsfiets

Einführung

Haagsche Stadsfiets ist eine Organisation, die an den Standorten Scheveningen und Den Haag Centrum Fahrräder vermietet. 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Mietverträge (im Folgenden: Mietgutscheine). Mit der Anmietung eines oder mehrerer Fahrräder oder dem Leasing eines Fahrrads bestätigt der Kunde, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und akzeptiert sie.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für verschiedene Begriffe nur die Singularform verwendet; sie gelten jedoch auch für die Pluralform.

Wo in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die männliche Form verwendet wird, ist diese - soweit zutreffend - auch als weibliche Form zu verstehen.

Artikel 1 - Allgemeines

  • Wir erheben keine Kaution für den Verleih eines Fahrrads.
  • Gegen Vorlage eines gültigen Ausweises können Sie ein Fahrrad oder mit einem gültigen Führerschein einen Motorroller mieten.
  • Für geschäftliche Anmietungen benötigen wir keinen Identitätsnachweis, sondern eine Angebotsvereinbarung.
  • Um einen Motorroller zu mieten, müssen Sie über 21 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein vorweisen.
  • Behandeln Sie die Fahrräder gut.
  • Alle Fahrräder sind mit AXA-Schlössern und Einsteckschlössern (Spezialschlösser) ausgestattet.
  • Versuchen Sie, Ihr Fahrrad so oft wie möglich in bewachten Fahrradständern abzustellen. An Bahnhöfen und im Stadtzentrum gibt es bewachte Fahrradständer (Biesieklettes), wo Sie Ihr Fahrrad kostenlos abstellen können. Im Stadtzentrum gibt es spezielle Parkplätze für Ihr Fahrrad.

Artikel 2 - Versicherung, Beschädigung, Reparatur, Verlust oder Diebstahl

  • Artikel 2 - Versicherung, Beschädigung, Reparatur, Verlust oder Diebstahl
  • Haagsche Stadsfiets behält sich das Recht vor, dem Mieter gegebenenfalls die Reparaturkosten in Rechnung zu stellen, die sich aus der unsorgfältigen Benutzung des Fahrrads ergeben.
  • Der Mieter darf keine Reparaturen am Fahrrad vornehmen oder vornehmen lassen, es sei denn, Haagsche Stadsfiets erteilt die Genehmigung dazu.
  • Bei Feststellung von Mängeln oder im Falle von Diebstahl und/oder Verlust sind diese sofort bei Haagsche Stadsfiets zu melden. Dies kann innerhalb von 24 Stunden per Telefon unter +31(0)70 355 40 60 oder per E-Mail an info@fietsverhuurzuidholland.nl erfolgen.
  • Während der Mietzeit haftet der Mieter für Schäden durch fahrlässige Nutzung, Verlust oder Diebstahl sowie für alle Kosten, die mit der Nutzung verbunden sind, wie z. B. das Abstellen oder Verlegen eines Fahrrads.
  • Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter die Daten des Fahrrads beim Vermieter erfragen, den Diebstahl bei der Polizei anzeigen, eine Kopie der offiziellen Anzeige persönlich oder digital (info@fietsverhuurzuidholland.nl) vorlegen und, falls vorhanden, den Fahrradschlüssel bei Haagsche Stadsfiets abgeben.
  • Sie sind gegen Diebstahl mit Selbstbeteiligung versichert. Wenn der Fahrradschlüssel vorhanden ist, zahlen Sie eine Selbstbeteiligung von € 100,00 pro normalem Fahrrad, € 200,00 pro Lastenfahrrad, € 250,00 pro elektrischem Lastenfahrrad, € 150,00 pro Elektrofahrrad oder € 250,00 pro Elektroroller. Wenn Sie den Fahrradschlüssel nicht zur Verfügung stellen können, zahlen Sie den Wert des Fahrrads, Lastenrads oder Rollers.
  • Sie sind für Schäden am Fahrrad versichert. Diese werden so schnell wie möglich behoben.*

* Bei nachweislichem Missbrauch werden wir eine Gebühr erheben.
** Im Falle von Vandalismus oder nachweislichem Missbrauch gelten die normalen Verkaufspreise.

Artikel 3 - Haftung

Haagsche Stadsfiets kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die eine direkte oder indirekte Folge davon sind:

  • Schäden, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Mieters verursacht wurden.
  • Schäden infolge von Mängeln, die nicht Haagsche Stadsfiets zuzuschreiben sind.
  • Schäden, wenn der Mieter das Fahrrad nicht ordnungsgemäß oder unter Verstoß gegen die Gebrauchsanweisung und/oder die Sicherheitsvorschriften benutzt hat.
  • Haagsche Stadsfiets ist nicht verantwortlich und/oder haftbar für Fahrradunfälle oder gefährliche Situationen und Unfälle.
  • Haagsche Stadsfiets haftet nicht für Schäden, die durch die vorübergehende oder nicht erfolgte Nutzung des Fahrrads entstehen.
  • Haagsche Stadsfiets haftet nicht für Schäden, wie z.B. Personenschäden, Tod, Sachschäden oder Schäden an Dritten während der Nutzung des Fahrrads. Die Nutzung des Fahrrads erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Haagsche Stadsfiets kann nicht für Bußgelder haftbar gemacht werden, die während der Nutzung des vom Mieter erhaltenen Fahrrads anfallen.

Artikel 4 - Erstattungen

Vermietung an Firmengruppen

  • Änderungen können mindestens 48 Stunden im Voraus vorgenommen werden. Stornierungen können mindestens 48 Stunden im Voraus ohne Kosten gemacht werden. Wir geben keine Rückerstattung und berechnen die Hälfte der Miete. 
  • Fahrräder, die geliefert und nicht benutzt werden, werden vorerst in Rechnung gestellt. Leider können wir dafür keine Rückerstattung gewähren.
  • Die oben genannten Bedingungen gelten auch bei schlechtem Wetter. 
  • Stornierungen und/oder Änderungen sollten per E-Mail eingereicht werden.

Private Vermietung

  • Änderungen sind gebührenfrei. 
  • Bei Stornierungen am Tag selbst können wir leider keine Rückerstattung vornehmen.
  • Bei Stornierungen, die mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen, erstatten wir 50 % der Kosten abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 4,50 €. Dieser Betrag wird innerhalb von 48 Stunden zurückerstattet.
  • Bei Stornierungen, die mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgen, erstatten wir den Betrag abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 4,50 €. Dieser Betrag wird innerhalb von 48 Stunden zurückerstattet. 
  • Wenn Sie Ihr Fahrrad vor Ablauf des Mietzeitraums zurückgeben, erfolgt keine Rückerstattung. 
  • Die oben genannten Bedingungen gelten auch bei schlechtem Wetter. 
  • Stornierungen und/oder Änderungen sollten 24-48 Stunden im Voraus per E-Mail mitgeteilt werden.

Artikel 5 - Reklamationen

  • Eventuelle Beschwerden müssen spätestens 24 Stunden nach der Anmietung bei Haagsche Stadsfiets eingereicht werden.
  • Für besondere Aktivitäten oder Dienstleistungen können andere und/oder zusätzliche Bedingungen gelten. Diese werden dem Kunden bekannt gegeben.
  • Offensichtliche (Schreib-)Fehler und Irrtümer in den von "Haagsche Stadsfiets" veröffentlichten und/oder bereitgestellten Informationen sind für "Haagsche Stadsfiets" bindend.
  • Diese Allgemeinen Bedingungen und alle Transportverträge unterliegen dem niederländischen Recht.
  • Streitigkeiten, die nicht zwischen den Parteien beigelegt werden können, sollten dem zuständigen Gericht in Den Haag vorgelegt werden.

In der im Januar 2018 in Den Haag ausgearbeiteten und angenommenen Fassung, die bei der Handelskammer hinterlegt wurde.

Endgültige Fassung 1-5-2018