Allgemeine Geschäftsbedingungen - Datenschutzrichtlinie - Haagsche Stadsfiets
Einführung
Haagsche Stadsfiets ist eine Organisation, die Fahrräder an den Standorten Scheveningen und Den Haag Centrum vermietet.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bindend für sämtliche Angebote und Mietverträge (im Weiteren: Mietgutscheine). Durch die Anmietung eines oder mehrerer Fahrräder oder das Leasing eines Fahrrads bestätigt der Kunde, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und erklärt sich mit ihnen einverstanden.
Zur Verbesserung der Lesbarkeit werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Singularformen für verschiedene Begriffe verwendet. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass sie auch für die entsprechenden Pluralformen gültig sind.
In den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die männliche Form verwendet, die im entsprechenden Kontext auch die weibliche Form einschließt.
Artikel 1 - Allgemeines
- Bei der Anmietung eines Fahrrads ist keine Kaution erforderlich.
- Für die Ausleihe von Fahrrädern ist ein gültiger Ausweis erforderlich, während für geschäftliche Fahrradausleihen eine Angebotsvereinbarung genügt.
- Es wird gebeten, die Fahrräder sorgfältig zu behandeln.
- Alle Fahrräder sind mit AXA-Schlössern und speziellen Einsteckschlössern ausgerüstet.
- Versuchen Sie stets, Ihr Fahrrad in gesicherten Fahrradständern zu parken. An Bahnhöfen und im Stadtzentrum stehen bewachte Fahrradständer, die als Biesieklette bekannt sind und kostenfrei genutzt werden können. Im Stadtzentrum existieren eigens dafür vorgesehene Fahrradabstellplätze.
Artikel 2 - Versicherung, Beschädigung, Reparatur, Verlust oder Diebstahl
- Für die Reparatur von Fahrrädern ist Haagsche Stadsfiets verantwortlich, es sei denn, der Schaden wurde vom Mieter selbst verursacht.
- Haagsche Stadsfiets behält sich das Recht vor, dem Mieter Reparaturkosten aufgrund unsachgemäßer Fahrradnutzung in Rechnung zu stellen.
- Der Mieter ist nicht befugt, Reparaturen am Fahrrad ohne die Zustimmung von Haagsche Stadsfiets durchzuführen.
- Eventuelle Mängel, Diebstahl oder Verlust des Fahrrads müssen unverzüglich innerhalb von 24 Stunden telefonisch unter +31(0)70 355 40 60 oder per E-Mail an info@fietsverhuurzuidholland.nl an Haagsche Stadsfiets gemeldet werden.
- Während der Mietzeit haftet der Mieter für Schäden durch Fahrlässigkeit, Verlust, Diebstahl und alle damit verbundenen Kosten, wie z. B. Parkgebühren oder unsachgemäße Aufbewahrung des Fahrrads.
- Im Falle eines Diebstahls ist es erforderlich, dass der Mieter die Fahrraddaten beim Vermieter anfragt, eine Diebstahlanzeige bei der Polizei erstattet, eine Kopie der offiziellen Anzeige persönlich oder digital (info@fietsverhuurzuidholland.nl) einreicht und gegebenenfalls den Fahrradschlüssel an Haagsche Stadsfiets übergibt.
- Die Diebstahlversicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung. Bei Verlust des Fahrradschlüssels gelten Selbstbeteiligungen von 150,00 € für Standardfahrräder, 200,00 € für Tandems, 200,00 € für Lastenfahrräder, 250,00 € für elektrische Lastenfahrräder und 200,00 € für Elektrofahrräder.
- Im Falle eines verlorenen Fahrradschlüssels ist der Wert des Fahrrads oder Lastenrads zu erstatten.
- Fahrradschäden sind versichert und werden umgehend repariert.
*Bei nachgewiesenem Missbrauch wird eine Strafanzeige erstattet.
**Vandalismus oder nachgewiesener Missbrauch werden gemäß den regulären Verkaufspreisen abgerechnet.
Artikel 3 - Haftung
Haagsche Stadsfiets kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die direkt oder indirekt auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sind.
- Schäden, die auf vorsätzliches Handeln oder Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen sind.
- Schäden aufgrund von Mängeln, die Haagsche Stadsfiets nicht zuzuschreiben sind.
- Schäden können auftreten, wenn der Mieter das Fahrrad unsachgemäß nutzt oder gegen die festgelegten Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsvorschriften verstößt.
- Haagsche Stadsfiets übernimmt keine Verantwortung und kann nicht für Unfälle oder gefährliche Situationen während der Fahrradnutzung haftbar gemacht werden.
- Haagsche Stadsfiets übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die temporäre oder vollständige Nichtbenutzung des Fahrrads entstehen.
- Haagsche Stadsfiets übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, einschließlich Verletzungen, Todesfällen, Sachschäden oder Schäden an Dritten, die während der Nutzung des Fahrrads auftreten. Die Nutzung des Fahrrads erfolgt auf eigenes Risiko.
- Haagsche Stadsfiets kann nicht für Bußgelder haftbar gemacht werden, die der Mieter während der Nutzung des Fahrrads erhält.
Artikel 4 - Annullierung, Änderungen und Erstattungen
Vermietung an Firmengruppen
- Benachrichtigen Sie uns bitte mindestens 48 Stunden im Voraus über Änderungen, wobei Stornierungen innerhalb desselben Zeitraums kostenfrei sind.
- Sollten Stornierungen oder Änderungen nicht fristgerecht kommuniziert werden, behalten wir uns vor, die Hälfte des Mietpreises zu berechnen, ohne die Option einer Rückerstattung.
- Nicht genutzte gelieferte Fahrräder werden in Rechnung gestellt, ohne die Möglichkeit einer Rückerstattung.
- Diese Bedingungen sind unabhängig von den Wetterverhältnissen gültig.
- Stornierungen und/oder Änderungen müssen schriftlich eingereicht werden.
Private Vermietung
- Die Bearbeitung von Änderungen ist kostenfrei.
- Eine Stornierung am Tag der Veranstaltung führt zu keiner Rückerstattung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Termin kostenfrei zu verlegen.
- Bei Stornierungen, die mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin erfolgen, erstatten wir 50 % des Preises abzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 4,50 €. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 48 Stunden.
- Bei Stornierungen, die mindestens 48 Stunden im Voraus getätigt werden, erfolgt eine Rückerstattung in Höhe von 100 % der Kosten abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 4,50 €. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 48 Stunden.
- Stornierungen und/oder Änderungen sollten schriftlich 24-48 Stunden im Voraus eingereicht werden.
- Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrrads vor dem vereinbarten Enddatum des Mietzeitraums wird keine Rückerstattung gewährt.
- Diese Bedingungen gelten für sämtliche Wetterverhältnisse.
Artikel 5 - Reklamationen
- Reklamationen sind innerhalb von 24 Stunden nach der Mietdauer an Haagsche Stadsfiets zu melden.
- Für besondere Aktivitäten oder Dienstleistungen können andere und/oder zusätzliche Bedingungen gelten. Diese werden dem Kunden bekannt gegeben.
- Offensichtliche (Schreib-)Fehler und Irrtümer in den von "Haagsche Stadsfiets" veröffentlichten und/oder bereitgestellten Informationen sind für "Haagsche Stadsfiets" bindend.
- Diese Allgemeinen Bedingungen und alle Transportverträge unterliegen dem niederländischen Recht.
- Streitigkeiten, die nicht zwischen den Parteien beigelegt werden können, sollten dem zuständigen Gericht in Den Haag vorgelegt werden.
In der im Januar 2018 in Den Haag ausgearbeiteten und angenommenen Fassung, die bei der Handelskammer hinterlegt wurde.
Endgültige Fassung 1-5-2018